Leistung: Digital Marketing für Zahnärzte in Österreich
LEISTUNGSUMFANG
Die Website ist der einzige Kanal, der Ihnen vollständig gehört. Sie entscheidet, ob aus einer Suchanfrage eine Terminanfrage wird. Es ist auch der Ort, wo die Behörden im Beschwerdefall nachsehen. Es muss attraktiv, überzeugend und fachgerecht aufgesetzt sein. Wir helfen Ihnen!
Im Leistungspaket enthalten:
Mehr dazu: Webdesign für Zahnarztordinationen
Suchmaschinenoptimierung ist aus werbetechnischer Sicht wohl der risikoärmste Kanal für Zahnärzte. Kritisch wird es dort, wo die Ausrichtung auf Suchbegriffe zu Formulierungen führt, die Sie sonst nicht wählen würden.
Was wir für Sie machen:
Mehr dazu: SEO für Zahnärzte
Bezahlte Suchanzeigen wirken sofort und lassen sich zielgenau an die gewünschten Zielgruppen ausspielen. Dadurch wird das Werbebudget effizient eingesetzt.
Was Dentority für Sie macht:
Mehr dazu: Google Ads für Zahnärzte
Mit einem Newsletter bleiben Sie bei bestehenden Patienten oder Menschen, die bereits auf Ihrer Website waren, präsent. So können Sie diese über Ihre Praxis informieren und sich als vertrauenswürdiger Partner positionieren. Dabei gibt es einige wichtige Regeln zu beachten – wir helfen Ihnen.
Was für Sie machen können:
Mehr dazu: Newsletter für Zahnarztordinationen
WARUM DENTORITY?
Wir beachten die Regeln für zahnärztliche Werbung und planen von Anfang an entsprechend. Wir weisen Sie auf die Stellen hin, an denen Sie anwaltliche Beratung einholen sollten.
Da die rechtliche Verantwortung für Ihre Werbung bei Ihnen bleibt, planen wir die Freigabe der Inhalte ein. Wir helfen Ihnen auch sicherzustellen, dass Sie jederzeit nachweisen können, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt online waren.
Website, Online-Sichtbarkeit, bezahlte online Anzeigen und der Versand eines Patientennewsletters greifen thematisch ineinander. Getrennte Dienstleister erzeugen Reibungen und Ineffizienzen. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.
Ablauf
FAQ
Ja. Ein pauschales Werbeverbot besteht nicht; der Europäische Gerichtshof hat 2017 festgehalten, dass ein generelles Verbot zahnärztlicher Werbung dem Unionsrecht widerspricht. Die inhaltlichen Anforderungen an Sachlichkeit und Wahrheit bleiben davon jedoch unberührt.
Ja, Suchanzeigen sind grundsätzlich zulässig. Heikel sind der Anzeigentext – keine Superlative, Heilversprechen oder Rabattaktionen auf Heilbehandlungen! – und die Kampagneneinstellungen, die standardmäßig auch Display- und Partnernetzwerke einschließen. Wir erstellen SEA-Kampagnen, die diese spezifischen Einschränkungen beachten.
In Österreich sind solche Bilder nicht per se verboten – die häufig zitierte deutsche Regelung gilt hier nicht. Es müssen aber bei der Veröffentlichung mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt sein, unter anderem eine dokumentierte Einwilligung.
Die rechtliche Verantwortung für die Werbung bleibt stets bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Vertraglich lässt sich regeln, wer die Marketingagenden erledigt – deshalb arbeiten wir mit einem verbindlichen Freigabeprozess vor jeder Veröffentlichung.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nichts für Ungeduldige, sondern ein langfristiger Prozess, der Konsequenz und Ausdauer verlangt. Wenn wir eine bestehende Website nach SEO-Prinzipien optimieren, dauert es in der Regel einige Monate, bis sich Ergebnisse bemerkbar machen. Wird hingegen eine ganz neue Website erstellt, lassen die Ergebnisse noch länger auf sich warten.
KONTAKT
Mit Klick auf „Anfrage senden“ willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben speichern und zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, etwa per E-Mail an agentur@dentority.at. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.