Website-Check für Zahnärzte: So prüfen Sie Ihre Praxis-Website in 30 Minuten
Die Website ist für die meisten neuen Patientinnen und Patienten der erste Kontakt mit Ihrer Ordination. Sie ist oft Jahre alt, wurde ursprünglich von einer professionellen Agentur gebaut und seither nur punktuell ergänzt. Ob Impressum, Cookie-Banner und Google-Profil noch zum heutigen Stand passen, prüft im Praxisalltag kaum jemand.
Genau diese Punkte können aber für Sie zu einer digitalen Achillesferse werden. Es kann zu einer Beschwerde oder Abmahnung kommen – oder potenzielle Patienten finden sich auf der Website nicht zurecht und buchen lieber einen Termin bei der Praxis nebenan, die ihre digitale Präsenz in Topform hält.
So funktioniert der Selfcheck
Dieser Website-Check für Zahnarztpraxen umfasst acht Punkte. Zu jedem finden Sie, warum er wichtig ist, wie Sie ihn prüfen und woran Sie ein Warnsignal erkennen. Notieren Sie sich bei jedem Punkt einfach: in Ordnung, unklar oder offen.
Was Sie für den Check brauchen: Einen Computer mit Chrome, Edge oder Firefox, Ihr Smartphone und eine Liste der Tools, die auf Ihrer Website laufen (Terminbuchung, Click-to-Call, Web-Analytics). Wenn Sie noch keine solche Liste haben, ist das bereits das erste Ergebnis des Checks.
Teil 1: Die Basis – Pflichtangaben, Daten und Aussagen
Jetzt geht’s los!
1. Impressum und Offenlegung
Warum das zählt: Das Impressum ist das Erste, was bei einer Beanstandung aufgerufen wird. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind darin mehr Angaben vorgesehen als bei einem gewöhnlichen Unternehmen, etwa zur Kammerzugehörigkeit und zu den berufsrechtlichen Vorschriften. Es sollte auf der Website leicht auffindbar sein.
So prüfen Sie Ihre Website:
- Öffnen Sie eine beliebige Unterseite, etwa eine Leistungsseite, und suchen Sie den Link zum Impressum. Er sollte von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise im Footer.
- Prüfen Sie, ob Name, (geographische) Anschrift der Ordination, Telefonnummer, E-Mail, Unternehmensgegenstand und Berufsbezeichnung (inkl. Angabe des Staates, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde) aktuell sind.
- Prüfen Sie, ob Sie Ihre Kammerzugehörigkeit (Österreichische Zahnärztekammer und zuständige Landeszahnärztekammer) angegeben haben und ob ein Verweis auf die auf Sie anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften (z.B. ZÄG) samt Link zum RIS vorhanden ist.
- Haben Sie Ihre UID-Nummer angegeben?
Warnsignal: Das Impressum nennt eine frühere Adresse, es fehlt eine Berufsbezeichnung oder das Impressum besteht aus einem Mustertext, der nie an Ihre Praxis angepasst wurde.
Hinweis: Dieser Punkt nennt einige Punkte, die Sie im Zusammenhang mit dem Impressum und der Offenlegung prüfen sollten. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es weitere Pflichten gibt, die beispielsweise für Gruppenpraxen mit der Rechtsform OG/GmbH gelten. Welche Pflichten Sie konkret treffen, können Sie mit Ihrem Rechtsanwalt klären.
2. Datenschutzerklärung
Warum das zählt: Eine Datenschutzerklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Website tatsächlich passiert im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine passende Erklärung fehlt, oder ist veraltet, oder die Rechtslage hat sich wieder verändert – in allen Fällen gibt es Handlungsbedarf.
So prüfen Sie:
- Erstellen Sie eine Liste aller Dienste auf Ihrer Website: Terminbuchung, Kontaktformular, Google Maps, Schriftarten, Videos, Chat, Newsletter, Analyse.
- Legen Sie die Datenschutzerklärung daneben und haken Sie ab: Wird jeder Dienst genannt? Wird umgekehrt ein Dienst genannt, den Sie gar nicht mehr verwenden? Wird angegeben, wenn Daten in die USA übermittelt werden?
- Enthält die Erklärung sämtliche erforderlichen Angaben über Sie und Ihre datenschutzrechtliche Praxis (z. B. Kontaktdaten der Ordination, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde).
- Prüfen Sie das Datum der letzten Aktualisierung, falls eines angegeben ist.
- Klären Sie mit Ihrer Agentur oder Ihrem IT-Dienstleister, ob mit den Anbietern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.
Tipp: Viele rechtliche Fragen laufen bei der Datenschutzerklärung zusammen. Auch wenn Sie eine Erklärung mit einem Tool automatisch nach Ihren Bedürfnissen generieren lassen, sollten Sie sie zur Sicherheit von einem auf Datenschutz spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
3. Kontaktformular und Online-Terminbuchung
Warum das zählt: Sobald Patientinnen und Patienten über die Website schreiben, dass sie Schmerzen haben oder ein Implantat planen, verarbeiten Sie Gesundheitsdaten. Dafür gelten deutlich strengere Anforderungen nach Datenschutzrecht als für eine gewöhnliche Anfrage.
So prüfen Sie:
- Senden Sie selbst eine Testanfrage über jedes Formular und jede Buchungsmöglichkeit auf Ihrer Website.
- Achten Sie auf das Schloss-Symbol in der Adresszeile: Die Seite muss durchgehend verschlüsselt übertragen werden.
- Zählen Sie die Pflichtfelder. Fragt das Formular mehr ab, als Sie für eine Rückmeldung brauchen, etwa Geburtsdatum oder Versicherungsnummer?
- Verfolgen Sie, wo die Anfrage ankommt: in einem Praxispostfach, in einem privaten Postfach, bei der Agentur? Wer hat Zugriff darauf?
- Prüfen Sie, ob beim Formular ein kurzer Datenschutzhinweis mit Link zur Datenschutzerklärung steht.
Warnsignal: Ein offenes Freitextfeld „Beschreiben Sie Ihre Beschwerden“ ohne jeden Hinweis zum Umgang mit diesen Angaben. Oder die Anfragen landen in einem Postfach, auf das auch ehemalige Mitarbeiterinnen noch Zugriff haben.
4. Werbeaussagen und Bezeichnungen
Warum das zählt: Texte auf Zahnarzt-Websites müssen sachlich, wahr und belegbar sein. Problematische Formulierungen entstehen selten mit Absicht. Sie stammen häufig aus Agenturtexten, KI-generierten Ratgebern oder einer Suchmaschinenoptimierung auf gefragte Begriffe.
So prüfen Sie:
- Öffnen Sie Startseite und Leistungsseiten und suchen Sie mit Strg+F (Mac: Cmd+F) nach diesen Begriffen: „beste“, „Nr. 1“, „führend“, „garantiert“, „schmerzfrei“, „Spezialist“, „Experte“, „Klinik“, „Zentrum“.
- Fragen Sie sich bei jedem Treffer: Kann ich diese Aussage im Streitfall leicht belegen? Sind die verwendeten (Berufs-)Bezeichnungen durch eine Bewilligung oder Ausbildung gedeckt?
- Prüfen Sie Siegel, Auszeichnungen und Mitgliedschaften: Existieren sie noch, und können Sie Verleiher und Vergabekriterien nennen?
- Machen Sie den Gesprächstest: Würden Sie den Satz so auch im Behandlungszimmer zu einer Patientin bzw. einem Patienten sagen?
Warnsignal: Treffer bei „garantiert“ oder „Nr. 1“, oder die Bezeichnung „Zahnklinik“ beziehungsweise „Fachzahnarzt“, ohne dass die entsprechende Bewilligung oder Ausbildung vorliegt. Ob eine Formulierung im Einzelfall zulässig ist, beantwortet die zuständige Zahnärztekammer oder Ihre Rechtsberatung.
Zwischenstand: Schon mehrere Punkte offen?
Wenn Sie bei den ersten vier Punkten mehr als einmal „unklar“ oder „offen“ notiert haben, sind Sie in guter Gesellschaft. Es ist nicht ungewöhnlich, mindestens eine Baustelle auf der Website zu haben. Das Finden der Fehler und Lücken ist dabei der leichtere Teil. Schwieriger ist die Frage, welche technische Einstellung wie angepasst werden muss, um Ihre Website in Einklang mit den relevanten Anforderungen zu bringen.
Sie möchten wissen, wo Ihre Website steht? Wir sehen uns Ihre Praxis-Website an und zeigen Ihnen, welche Punkte offen sind und in welcher Reihenfolge Sie sie angehen. Schicken Sie uns eine E-Mail unter agentur@dentority.at und fangen Sie heute an, Ihre Website auf Vordermann zu bringen!
Teil 2: Wirkung – Bilder, Nutzbarkeit und Sichtbarkeit
Die folgenden Punkte entscheiden darüber, ob Ihre Website online gefunden wird und ob aus einem Besuch auf der Website ein Termin wird.
5. Bilder: Patientenfotos und Bildrechte
Warum das zählt: Ein Behandlungsfoto ist ein Gesundheitsdatum. Vorher-Nachher-Bilder sind in Österreich zwar nicht per se verboten. Sie setzen aber eine dokumentierte Einwilligung der abgebildeten Person voraus und müssen sachlich und unbearbeitet präsentiert werden. Bei Stockfotos geht es um Lizenzen, die auch Jahre später per Anwaltsschreiben eingefordert werden können.
So prüfen Sie:
- Patientenfotos: Gehen Sie jede Seite mit Patientenfotos, Falldarstellungen oder Vorher-Nachher-Bildern durch. Können Sie zu jedem dieser Bilder innerhalb von fünf Minuten die schriftliche Einwilligung vorlegen? Deckt sie die Website ab, oder nur die Patientenakte?
- Prüfen Sie bei Teambildern, ob Sie die Freigabe der abgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Gilt das auch für jene, die inzwischen nicht mehr bei Ihnen arbeiten?
- Bei Stockfotos auf Ihrer Website – haben Sie noch den Nachweis der Lizenzen? Falls Models in diesen Stockfotos abgebildet werden – wurde Ihnen seitens der betroffenen Bildagentur ein Model-Release zugesichert?
Warnsignal: Die Einwilligung eines Patienten zu der Veröffentlichung seiner Vorher-Nachher-Bilder wurde „damals nur mündlich“ eingeholt, oder es gibt noch Fotos auf Ihrer Website von einem Mitarbeiter, der schon längst aus Ihrem Dienst ausgeschieden ist.
6. Mobile Nutzung, Barrierefreiheit
Warum das zählt: Die Mehrheit der Suchen nach einer Zahnarztpraxis erfolgt am Smartphone, vielleicht wenn der Nutzer bereits Schmerzen hat und nach schneller Behandlung sucht. Wer die Telefonnummer nicht gleich in der mobilen Fassung findet, verliert den Patienten an eine andere Ordination.
So prüfen Sie:
- Rufen Sie Ihre Website am eigenen Smartphone auf, über das Mobilnetz statt über das Praxis-WLAN.
- Wie viele Sekunden, bis die Seite nutzbar ist? Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis man die Telefonnummer findet oder eine Möglichkeit finden, einen Termin zu buchen?
- Tippen Sie auf die Telefonnummer. Startet der Verbindungsaufbau?
- Tippen Sie auf der E-Mailadresse: kann man direkt eine E-Mail schreiben?
- Kurztest Barrierefreiheit am Computer: Zoomen Sie auf 200 Prozent (Strg und +) und navigieren Sie nur mit der Tabulatortaste. Bleibt alles lesbar und erreichbar?
Warnsignal: Eine nicht anklickbare Telefonnummer oder ein Pop-up, das sich am Smartphone nicht schließen lässt. Wenn Sie eine Online-Buchung anbieten, sollten Sie auch mit Ihrem Rechtsberater klären, ob das Barrierefreiheitsgesetz auf Sie anwendbar ist und ob allfällige datenschutzrechtliche Fragen in Verbindung mit der Online-Buchungsoption geklärt sind.
7. Google-Unternehmensprofil und einheitliche Praxisdaten
Warum das zählt: Für viele Patientinnen und Patienten ist das Google-Profil wichtiger als die Website selbst. Suchmaschinen und KI-Systeme vergleichen Ihre Angaben über viele Quellen hinweg. Widersprüche kosten Sichtbarkeit.
So prüfen Sie:
- Suchen Sie bei Google nach Ihrem Praxisnamen und Ihrem Ort. Stimmen Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten und Website-Link im Profil?
- Sind Feiertags- und Urlaubszeiten eingetragen? Ist die Praxis-Kategorie korrekt gewählt?
- Vergleichen Sie diese Angaben mit Ihrer Website, Ihrem Eintrag bei Herold, bei Ärzteverzeichnissen und auf Ihren Social-Media-Profilen.
- Lesen Sie die letzten zehn Bewertungen und Ihre Antworten darauf. Enthält eine Antwort Details zur Behandlung? Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch dann, wenn die Patientin selbst öffentlich geschrieben hat.
Warnsignal: Unterschiedliche Telefonnummern in verschiedenen Verzeichnissen, veraltete Öffnungszeiten oder ein Profil, auf das niemand in der Praxis Zugriff hat.
Wissenswertes: Sie haben keine Zeit, Ihre Profile auf Google und in den sozialen Medien zu beaufsichtigen und betreuen? Dentority versteht das sehr gut und bietet daher professionelles Bewertungsmanagement an. Mehr zu unserem Bewertungsmanagement!
8. Seitentitel und Leistungsseiten
Warum das zählt: Wer „Implantate [Ihr Ort]“ sucht, soll auf Ihrer Implantat-Seite landen, nicht auf der Startseite. Das gelingt nur, wenn jede wichtige Leistung eine eigene, klar benannte Seite hat, die für den relevanten Suchbegriff optimiert ist.
So prüfen Sie:
- Geben Sie bei Google „site:ihre-domain.at“ ein, mit Ihrer eigenen Adresse. Sie sehen, welche Seiten Google indexiert hat und wie deren Titel in den Suchergebnissen erscheinen.
- Hat jede Seite einen eigenen, sachlichen und aussagekräftigen Titel? Gibt es eine passende Metabeschreibung, die den relevanten Suchbegriff beinhaltet und weitere relevante Informationen zur Leistung angibt?
- Gibt es für Ihre wichtigsten drei bis fünf Leistungen jeweils eine eigene Seite mit Leistung und Ort im Titel?
- Suchen Sie nach Ihren wichtigsten Leistungen mit Ortsangabe und notieren Sie, auf welcher Position Sie erscheinen, ohne dafür bezahlte Anzeigen mitzuzählen. Falls Sie ein SEO-Tool haben, können Sie dies auch nützen, um Ihre Online-Sichtbarkeit zu prüfen.
Warnsignal: Seiten mit dem Titel „Home“ oder „Leistungen“, Seiten aus einer früheren Website-Version, die noch in den Ergebnissen auftauchen, oder eine Leistung, die Sie anbieten, die aber auf keiner eigenen Seite beschrieben ist.
Wichtig: Die Überprüfung und Optimierung Ihrer Website für Online-Sichtbarkeit gehört zur Suchmaschinenoptimierung oder SEO (EN: Search Engine Optimisation). Und hier kann Dentority auch helfen – hier mehr lesen!
Website-Check durch Dentority
Dieser Self-Check zeigt Ihnen, wo Sie auf Ihrer Website nach Verbesserungspotenzial hinsehen sollten. Was er nicht leisten kann, ist die Bewertung im Detail: welche Tracking-Einstellung Ihre Kampagnen weiter messbar hält, wie Ihre Leistungsseiten aufgebaut sein müssen, damit Google und KI-Assistenten sie verstehen, und wie Sie Texte formulieren, die sachlich bleiben und trotzdem Patientinnen und Patienten überzeugen.
Genau das ist unsere Arbeit. Wir prüfen Ihre Praxis-Website umfassend entlang dieser acht Punkte und darüber hinaus, und Sie erhalten eine priorisierte Liste mit dem, was zu tun ist.
Kontaktieren Sie uns heute und vereinbaren Sie Ihren Website-Check! Schreiben Sie uns eine E-Mail unter agentur@dentority.at und bringen Sie Ihre Website in Topform!
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine konkrete Gestaltung zulässig ist, hängt von den Umständen ab. Holen Sie im Zweifel eine Auskunft der zuständigen Zahnärztekammer oder anwaltlichen Rat ein.